Das Bundesfinanzministerium (BFM) hat entschieden, dass Kosten für Messestandflächen nicht dem gewerbesteuerlichen Gewinn hinzugerechnet werden müssen.
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Gewerbesteuer: Entscheidung ist gefallen
Das Bundesfinanzministerium (BFM) hat entschieden, dass Kosten für Messestandflächen nicht dem gewerbesteuerlichen Gewinn hinzugerechnet werden müssen.
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