Im Zuge der steigenden Regulierung müssen immer mehr Unternehmen der Messewirtschaft ihre Nachhaltigkeitsbemühungen nach neuen Vorgaben dokumentieren. Die sogenannte „Omnibus“-Verordnung, welche die bestehenden und künftigen ESG-Berichtspflichten bündeln sollte, wurde von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vergangenen November angekündigt. Jüngst, Mitte Februar, legte Brüssel sein Arbeitsprogramm vor, in dem nachhaltiger Wohlstand und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit zum Kernelement erklärt werden. Im Dokument ist unter anderem von „weitreichenden Vereinfachungen“ der Nachhaltigkeitsregulierung die Rede. Es ist geplant, unter anderem durch Straffung und Vereinfachung doppelter oder sich überschneidender Berichtspflichten bürokratischen Aufwand zu reduzieren.
Ein für das erste Quartal 2025 geplantes Maßnahmenpaket widmet sich den Themen Finanzberichterstattung, Taxonomie und Nachhaltigkeits-Due-Diligence: Erwartungsgemäß werden dabei neben der EU-Taxonomie-Verordnung u.a. die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Dilligence Directive (CSDDD) im Mittelpunkt stehen. Die ersten „Omnibus“-Vorschläge im Nachhaltigkeitsbereich sind am 26. Februar 2025 veröffentlicht worden.
Im Vorfeld der Bundestagswahl hatte der AUMA „Sieben Forderungen der deutschen Messewirtschaft an die nächste Bundesregierung“ formuliert. Dazu gehört eine praxisnahe Gestaltung der Berichtspflichten, die eine signifikante Reduzierung des Reporting-Umfangs sowie eine bürokratiearme Umsetzung beinhaltet.
Quelle: AUMA News