Messeteilnehmer aus dem EU-Ausland kennen diesen Routine-Stolperstein: die A1-Bescheinigung. Sie dient als Nachweis, dass weiterhin das heimische Sozialversicherungsrecht auch bei sehr kurzen Dienst- und Geschäftsreisen gilt. Doch nun will die EU die Arbeitnehmerentsendung erleichtern – mit Folgen für die deutsche Messewirtschaft.
In Brüssel gibt es eine Trilog-Einigung zur Überarbeitung der EU‑Regeln der sozialen Sicherheit. Für Dienst- und Geschäftsreisen soll künftig keine A1‑Bescheinigung mehr erforderlich sein. Zusätzlich soll die A1‑Pflicht bei kurzen Entsendungen bis zu drei Tagen innerhalb von 30 Tagen entfallen (mit Ausnahme des Bausektors). Es handelt sich um einen Abbau administrativer Hürden, insbesondere für kurzfristige Termine im EU‑Ausland, wie es Messebeteiligungen häufig sind. Gerade bei sehr kurzen Auslandseinsätzen innerhalb der EU wirkten die bisherigen Melde- und Nachweispflichten oft unverhältnismäßig.
Grenzüberschreitende Reisen innerhalb der EU sind für den Messeplatz Deutschland essenziell. Aus der EU kamen zuletzt über 56 Prozent der internationalen Besucherinnen und Besucher sowie 40 Prozent der internationalen Aussteller auf deutsche Messen. Internationale Besucherinnen und Besucher im Messeplatz Deutschland bleiben im Schnitt 2,71 Tage. Ein Wegfall der A1‑Pflicht für Geschäftsreisen könnte damit insbesondere Messegäste aus der EU entlasten.
Der Europäische Rat und das EU-Parlament müssen die Einigung noch formell bestätigen.
Quelle: AUMA News

