Die EU-Kommission hat am 6. Mai parallel zwei wichtige Entwürfe zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Zum einen geht es um die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die künftig von berichtspflichtigen Unternehmen gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anzuwenden sind. Zum anderen steht auch der freiwillige Sustainability Reporting Standard for Voluntary Use (VS) zur Konsultation.
ESRS
Der Entwurf der ESRS, die für berichtspflichtige Unternehmen (mehr als 1.000 Beschäftigte und 450 Mio. Euro Nettoumsatz pro Jahr) bestimmt sind, basiert auf dem überarbeiteten Vorschlag der EFRAG aus Dezember 2025. Die neuen ESRS sind klarer strukturiert, kürzer und flexibler sowie die verpflichtenden Datenpunkte um 61 Prozent reduziert. Im Fokus der Überarbeitung steht unter anderem die bisher sehr umfassende doppelte Wesentlichkeitsanalyse.
VS
Beim Standard für freiwillige Berichterstattung VS werden Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten adressiert. Beim Vorschlag der EU-Kommission handelt es sich um den bereits bekannten VSME-Standard, der in einigen Punkten – darunter Biodiversität, Gender Pay Gap und die Treibhausgas-Intensität – vereinfacht wird. Der VS besteht aus einem Basis- und einem Zusatzmodul und ist mit knapp 30 Seiten gegenüber dem VSME noch kompakter geworden.
Mit dem VS wird das Konzept der „Value Chain Cap“ etabliert, nach dem berichtspflichtige Unternehmen von ihren Geschäftspartnern mit maximal 1.000 Mitarbeitenden keine weitergehenden Nachhaltigkeitsinformationen einfordern dürfen, als der VS vorsieht.
Nächste Schritte
Die öffentliche Konsultation zu den beiden Berichtsstandards läuft bis zum 3. Juni. Nach dem Zeitplan der EU-Kommission sollen die ESRS und der VS noch bis Ende Juni 2026 beschlossen werden.
Hintergrund
Die neuen ESRS und der VS sind Teil der sogenannten Omnibus-Initiative der EU-Kommission zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die im Februar 2025 gestartet wurde. Während die Stoßrichtung bei den ESRS von Anfang an klar war, blieb der Umfang der empfohlenen freiwilligen Berichterstattung lange Zeit offen und war auch für die deutsche Messewirtschaft eine zentrale Frage.
Quelle: AUMA News

